Grundlagen / Vergaberecht
Für alle Beschaffungen, auch schon ab 1€, gilt das Vergaberecht. Es gibt unter anderem vor, dass alle Anbieter dieselben Chancen bekommen sollen, also keiner bevorteilt wird, und das wirtschaftlichste Angebote ausgewählt wird (wir verwenden Steuergelder und sollen dies sparsam tun).
Was muss ich jetzt machen?
Daraus ergibt sich, was zu tun ist für die Vergabe von Aufträgen mit einem Gesamtauftragswert von 1€ bis 4.999 € (bei höheren Aufträgen, siehe hier):
- Nachdenken / Klären: Ist die Beschaffung wirklich notwendig? Wenn ja: Aus welchem Budget wird sie bezahlt? Wenn das unklar ist: Kontaktieren Sie Ihre zuständige Fachgebietsverwaltung.
- Beschaffungsantrag ausfüllen.
- Angebote einholen (Bis 1.000€ selbst im Internet recherchieren, was am preiswertesten ist. 1.000€ mindestens 3 auf die Kunsthochschule ausgestellte Angebote einholen). Bei der Angebotseinholung gibt es einiges zu beachten, siehe hier.
- Alle Unterlagen an die zuständige Fachgebietsverwaltung gesammelt und rechtzeitig einreichen (bitte ausschließlich per Email als ausfüllbares PDF, am Ende des 1. Schritts Nachname und Datum in die Unterschriftszeile tippen).
-
Der Beschaffungsantrag wird geprüft.
- positive Entscheidung: Wenn die Mittel und alle Informationen & Unterlagen vorhanden und korrekt sind, wird Ihr Beschaffungsantrag an das Servicecenter Haushalt übersendet, die dem gewünschten Anbieter einen Auftrag zukommen lassen. Die Prüfung & Beauftragung kann einige Tage in Anspruch nehmen. Sie erhalten per Mail eine Kopie des Auftrages.
- Ablehnung / Rückfragen: Sie werden über die Ablehnung informiert oder um weitere Informationen gebeten. Dies erfolgt zumeist per Email.
6. Sie erhalten die Ware/Dienstleistung. Was dann zu beachten ist, lesen Sie hier.
Erstellt von: Verwaltungsleitung, 16.03.2022, überarbeitet 13.11.2023.