Tutor_innen und studentische Hilfskräfte erhalten einen "richtigen" Arbeitsvertrag wie alle anderen Beschäftigten der Hochschule auch. Wenn Sie eine_n Tutor_in / studentische Hilfskraft beschäftigen möchten, sind folgende Schritte erforderlich:
- Prüfen Sie, ob Mittel dafür zur Verfügung stehen. Die zuständige Fachgebietsverwaltung/ Drittmittelverwaltung kann Sie dazu beraten.
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Mindestens 6 Wochen vor dem gewünschten Vertragsbeginn reicht bitte der/die Fachgebietssprecher_in, bzw. Projekt- oder Werkstattleiter_in das ausgefüllte Formular auf Einstellung einer studentischen Hilfskraft bei der zuständigen Fachgebietsverwaltung/ Drittmittelverwaltung per Mail / im Original ein.
-> Bitte geben Sie die Aufgaben und Beginn und Ende der Beschäftigung auf dem Einstellungsantrag an.
-> Bitte schicken Sie einen Emailkontakt für den/die Studierende mit, damit die Fachgebietsverwaltung/ Drittmittelverwaltung direkt Kontakt mit ihm/ihr aufnehmen kann. - Kontaktaufnahme erfolgt über die offizielle E-Mail der Hochschule - für Studierende "vorname.nachname@stud.kh-berlin.de", keine Privat E-Mail Adressen.
- Der/die Studierende muss bei der Fachgebietsverwaltung viele Unterlagen im Original vorlegen (Geburtsurkunde, Zeugnisse etc.)
-> siehe dazu Anlage Geforderte Unterlagen. - Erst wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen, werden diese an das Service Center Personal weitergeleitet, wo der Arbeitsvertrag erstellt wird.
- Danach kann der/die Studierende den Arbeitsvertrag bei der Fachgebietsverwaltung/ Drittmittelverwaltung unterschreiben.
- Erst nach Vertragsunterzeichnung darf der/die Studierende mit der Arbeit beginnen. Je nachdem wie schnell Schritte 3-5 erfolgen, kann dies nach dem eigentlich gewünschten Starttermin liegen. Wer Tutor_innen/studentische Hilfskräfte vor Vertragsbeginn oder nach Vertragsende beschäftigt, haftet persönlich für etwaige daraus entstehende Folgen.
Verfasst von Fachgebietsverwaltung 2, 14.04.2022