Für wie lange können Tutor_innen / studentische Hilfskräfte eingestellt werden?

Die Dauer der Beschäftigung richtet sich nach den zur Verfügung stehenden Haushalts- oder Drittmitteln. 

Generell ist eine längerfristige Beschäftigung für mindestens 1 Jahr anzustreben.

Es werden keine Verträge unter 6 Monaten ausgestellt. 


Verfasst von Fachgebietsverwaltung 2  21.04.2022