Lieber Beschaffung als Auslagenerstattung
Grundsätzlich gilt: Rückerstattungen sind die Ausnahme. Regulär werden Dinge über Beschaffungen an der Kunsthochschule gekauft.
Auslagenerstattungen nur für...
Rückerstattungen können nur für kleinere Beträge eingereicht werden: insgesamt <500€, Einzelpreis <100€
Ausgaben für folgende Dinge können erstattet werden:
- Material für Lehr- oder Forschungsprojekte (z.B. aus dem Baumarkt, Supermarkt, Künstlerbedarf etc.)
- Kleinwerkzeug & Elektronik-Kleinteile (Adapter, Kabel etc.)
- Porto (in Ausnahmen, es sollte der Postdienst der Kunsthochschule genutzt werden)
- wichtig: Belege aus dem Vorjahr können nur bis zum 31.01. des aktuellen Kalenderjahres rückerstattet werden
Auslagenerstattung nicht für...
Rückerstattungen können nicht beantragt werden für
- Geräte (Drucker, Computer etc.)
- Dienstleistungen mit Auftragswerten über 500 € (Drucken o.ä., da hierfür ein Vergabeverfahren notwendig ist)
Auslagenerstattung = eigenes Risiko
Wenn Ausgaben über Rückerstattungen eingereicht werden, besteht kein Anspruch, diese erstattet zu bekommen. Die Ausgabe wird also auf eigenes Risiko getätigt. Wer sicher sein will, dass die Kosten übernommen werden, stellt einen Beschaffungsantrag.
Erstellt von: Verwaltungsleitung, 16.03.2022, aktualisiert FGV2, 27.08.2024