Jemand soll einen Honorar- oder Werkvertrag erhalten. Was muss ich tun?

Was muss ich tun, damit ein Honorar-/Werkvertrag ausgestellt wird?

Bitte füllen Sie den Antrag auf Honorar- und Werkvertrag aus:

  • Bitte beschreiben Sie auf dem Antrag den Inhalt der Leistung für den Honorar- und Werkvertrag genau.
  • Bitte geben Sie ein Datum oder Zeitraum sowie die persönlichen Daten des/der Auftragnehmer_in an.
  • Dann kann der/die Fachgebietssprecher_in oder Projektleiter_in den Antrag unterschreiben und an die zuständige Fachgebietsverwaltung/ Drittmittelverwaltung schicken.
An wen und wofür Honorar- und Werkverträge vergeben werden können, steht hier.

Wann muss ich diesen Antrag stellen?

Der Antrag muss mindestens 2 Wochen vor Beginn des gewünschten Vertragzeitraumes bei der jeweiligen Fachgebietsverwaltung/ Drittmittelverwaltung eingereicht werden.  Werk- und Honorarverträge können nicht rückwirkend abgeschlossen werden. Die Arbeit darf erst nach Vertragsunterzeichnung aufgenommen werden. Wer Honorar-/Werkvertragsauftragnehmer_innen vor Vertragsbeginn beschäftigt, haftet persönlich für etwaige daraus entstehende Folgen.



verfasst von Fachgebietsverwaltung 2, 13.04.2022