Was muss ich tun, damit ein Honorar-/Werkvertrag ausgestellt wird?
Bitte füllen Sie den Antrag auf Honorar- und Werkvertrag aus:
- Bitte beschreiben Sie auf dem Antrag den Inhalt der Leistung für den Honorar- und Werkvertrag genau.
- Bitte geben Sie ein Datum oder Zeitraum sowie die persönlichen Daten des/der Auftragnehmer_in an.
- Dann kann der/die Fachgebietssprecher_in oder Projektleiter_in den Antrag unterschreiben und an die zuständige Fachgebietsverwaltung/ Drittmittelverwaltung schicken.
An wen und wofür Honorar- und Werkverträge vergeben werden können, steht hier.
Wann muss ich diesen Antrag stellen?
Der Antrag muss mindestens 2 Wochen vor Beginn des gewünschten Vertragzeitraumes bei der jeweiligen
Fachgebietsverwaltung/ Drittmittelverwaltung eingereicht werden.
Werk- und
Honorarverträge können nicht rückwirkend abgeschlossen werden. Die Arbeit
darf erst nach Vertragsunterzeichnung aufgenommen werden. Wer Honorar-/Werkvertragsauftragnehmer_innen vor Vertragsbeginn beschäftigt, haftet persönlich für etwaige daraus entstehende Folgen.
verfasst von Fachgebietsverwaltung 2, 13.04.2022