Wofür und an wen können Honorar- / Werkverträge vergeben werden?

Wofür können Honorar- / Werkverträge vergeben werden?

Honorarverträge werden zur Vergütung von Vorträgen, Workshops oder Präsentationen vergeben.

Ein Werkvertrag wird für die selbständige Erstellung eines Werkes oder einer Dienstleistung vergeben, z.B. Übersetzungen, Lektorieren von Texten oder ähnlichem.

Die Form eines Werk- oder Honorarvertrages kann nur genutzt werden, wenn das geplante Werk oder die Dienstleistung nicht vom Stammpersonal der Kunsthochschule erbracht werden kann.


An wen können sie vergeben werden?

Werk- oder Honorarverträge können an selbstständige Privatpersonen oder an Firmen (mit entsprechender Steuernummer für selbstständige Tätigkeiten) vergeben werden, jedoch nicht Studierende oder Beschäftigte der Kunsthochschule.

Werk- oder Honorarverträge können an Lehrbeauftragte vergeben werden, wenn der Gegenstand des Honorar- / Werkvertrages inhaltlich vom erteilten Lehrauftrag abweicht.



verfasst von Fachgebietsverwaltung 2, 22.03.2024