Wer muss Urlaub beantragen?

Urlaub beantragen alle Beschäftigte in Verwaltung, Mittelbau und Werkstätten. 

Künstlerische Mitarbeiter_innen und Künstlerische Lehrkräfte sowie wissenschaftliche Mitarbeiter_innen reichen keine Urlaubsanträge mehr bei der Assistenz Kanzler_in ein. Das Führen der Urlaubsstatistik für Künstlerische Mitarbeiter_innen und Künstlerische Lehrkräfte wird nicht mehr zentral überwacht. 

Da die Urlaubsplanung und -beantragung der Künstlerischen Mitarbeiter_innen bzw. Künstlerischen Lehrkräfte fachspezifisch sehr unterschiedlich gehandhabt wird und so nah wie möglich an der Lehre gedacht werden soll, wird die Urlaubsbeantragung sowie Urlaubsstatistik ausschließlich in den Fachgebieten geregelt. Wie und in welcher Form dies organisiert wird, obliegt den einzelnen Fachgebieten.


Hier finden Sie eine Anleitung zur Urlaubsberechnung: Wieviel Urlaub habe ich? oder nutzen Sie den Urlaubs-Anspruch-Rechner.


Erstellt von: Assistenz Kanzler, 10.03.2022