Ja, neuerdings können auch Studierende mit einem Aufenthalstitel zu Studienzwecken (§16 B AufenthG) freiberuflich tätig werden. Die geht aber nur, wenn im Zusatzblatt Ihres Aufenthalttitels die selbständige Tätigkeit erlaubt wird.
Die Aufenthaltstitel werden bei Vorsprache zur
Erteilung/Verlängerung angepasst. Eine gesonderte Antragstellung durch
Betroffene ist nur erforderlich, wenn die selbständige Tätigkeit unmittelbar
aufgenommen werden soll, der Aufenthaltstitel aber noch das Verbot zur selbständigen Arbeit enthält.
Kontakt und Informationen (nur fürStudierende und Bewerber_innen der weißensee kunsthochschule berlin)
Leitung Referat Studienangelegenheiten/Akademisches Auslandsamt
international(at)kh-berlin.de, Tel: 030-47705-232
Überarbeitet von: Leitung Referat Studienangelegenheiten, 26.09.2023