Darf ich als Studiere_r auch selbständig (Freelance) arbeiten?

Ja, neuerdings können auch Studierende mit einem Aufenthalstitel zu Studienzwecken (§16 B AufenthG) freiberuflich tätig werden. Die geht aber nur, wenn im Zusatzblatt Ihres Aufenthalttitels die selbständige Tätigkeit erlaubt wird.
Die Aufenthaltstitel werden bei Vorsprache zur Erteilung/Verlängerung angepasst. Eine gesonderte Antragstellung durch Betroffene ist nur erforderlich, wenn die selbständige Tätigkeit unmittelbar aufgenommen werden soll, der Aufenthaltstitel aber noch das Verbot zur selbständigen Arbeit enthält.
Kontakt und Informationen (nur fürStudierende und Bewerber_innen der weißensee kunsthochschule berlin)

Leitung Referat Studienangelegenheiten/Akademisches Auslandsamt

international(at)kh-berlin.de, Tel: 030-47705-232


Überarbeitet von: Leitung Referat Studienangelegenheiten, 26.09.2023