Wer darf sich zur Wahl aufstellen lassen und wer wird gewählt?

Wählbar sind alle, die bei Fristablauf der Wahlvorschläge und am Wahltag Mitglied der Hochschule sind.

Für den Akademischen Senat und Erweiterten Akademischen Senat gewählt werden Mitglieder aus den Statusgruppen:

  • 7 hauptberuflich berufene Professor_innen für die Gruppe der Hochschullehrer_innen. Dem EAS gehören darüber hinaus alle hauptberuflich berufenen Professor_innen der Hochschule an.
  • 2 akademische Mitarbeiter_innen für die Gruppe der Akademischen Mitarbeiter_innen. Dem EAS gehören darüber hinaus 3 weitere Akademische Mitarbeiter_innen an, die als Nachrücker_innen gewählt wurden. Das bedeutet, dass mindestens fünf Akademische Mitarbeiter_innen zur Wahl aufgestellt werden sollten.
  • 2 Studierende für die Gruppe der Studierenden. Dem EAS gehören darüber hinaus 8 weitere Studierende an, die als Nachrücker_innen gewählt wurden. Das bedeutet, dass mindestens zehn Studierende zur Wahl aufgestellt werden sollten.
  • 2 Mitarbeiter_innen aus Technik, Service Verwaltung. Dem EAS gehören darüber hinaus 3 weitere Mitarbeiter_innen aus Technik, Service Verwaltungan, die als Nachrücker_innen gewählt wurden. Das bedeutet, dass mindestens fünf Mitarbeiter_innen aus dieser Statusgruppe zur Wahl aufgestellt werden sollten.