Wählbar sind alle, die bei Fristablauf der
Wahlvorschläge und am Wahltag Mitglied der Hochschule sind.
Für den Akademischen Senat und Erweiterten Akademischen Senat gewählt werden Mitglieder aus den Statusgruppen:
- 7 hauptberuflich berufene Professor_innen für die Gruppe der Hochschullehrer_innen. Dem EAS gehören darüber hinaus alle hauptberuflich berufenen Professor_innen der Hochschule an.
- 2 akademische Mitarbeiter_innen für die Gruppe der Akademischen Mitarbeiter_innen. Dem EAS gehören darüber hinaus 3 weitere Akademische Mitarbeiter_innen an, die als Nachrücker_innen gewählt wurden. Das bedeutet, dass mindestens fünf Akademische Mitarbeiter_innen zur Wahl aufgestellt werden sollten.
- 2 Studierende für die Gruppe der Studierenden. Dem EAS gehören darüber hinaus 8 weitere Studierende an, die als Nachrücker_innen gewählt wurden. Das bedeutet, dass mindestens zehn Studierende zur Wahl aufgestellt werden sollten.
- 2 Mitarbeiter_innen aus Technik, Service Verwaltung. Dem EAS gehören darüber hinaus 3 weitere Mitarbeiter_innen aus Technik, Service Verwaltungan, die als Nachrücker_innen gewählt wurden. Das bedeutet, dass mindestens fünf Mitarbeiter_innen aus dieser Statusgruppe zur Wahl aufgestellt werden sollten.