Was bedeutet Hochschulautonomie / Akademische Selbstverwaltung?

Die Hochschulen haben das Recht der Selbstverwaltung, d.h. sie entscheiden im Rahmen der Hochschuldemokratie selber in wichtigen Angelegenheiten und nicht etwa die Landesregierung. Im Rahmen der Hochschuldemokratie kommt den Gremien entscheidende Bedeutung zu. In den Gremien werden die Angelegenheiten von Lehre und Studium sowie Hochschulentwicklung diskutiert und entschieden. Das wichtigste Hochschulgremium ist neben Hochschulrat und Rektorat (Hochschulleitung) der Akademische Senat, der auch Kommissionen einsetzen kann. Die Zusammensetzung und Aufgaben des Akademischen Senats sind in der Grundordnung der Hochschule geregelt. Sehr wichtig ist auch der Erweiterte Akademische Senat. Ihm gehören neben den Mitgliedern des Akademischen Senats alle berufenen Professor_innen sowie weitere gewählte Mitglieder der Statusgruppen akademische Mitarbeiter_innen, Studierende und Mitarbeiter_innen aus Technik, Service Verwaltung an. In diesem Gremium etwa werden die Mitglieder der Hochschulleitung gewählt und Beschlüsse über die Grundordnung gefasst.