Wer bekommt das Deutschlandsemesterticket?

Vereinfacht gesagt erhalten alle Studierenden in den Bachelor-, Diplom- und konsekutiven Master- sowie Aufbaustudiengängen ein Deutschlandsemesterticket(DST) und sind sogar zum Bezug verpflichtet. 
Unter bestimmten Bedingungen ist aber eine Befreiung von der Pflicht zur Abnahme des DST möglich.

Kein Deutschlandsemesterticket erhalten nach derzeitigem Stand:

a. Gasthörer_innen sowie Zweithörer_innen im Sinne des einschlägigen Hochschulgesetzes
b. Studierende die ausschließlich in einem Abend, - Online- oder Fernstudiengang ohne Präsenzpflicht eingeschrieben sind („Fernstudierende“)
c. Studierende in berufsbegleitenden und weiterbildenden Studiengängen
d. Studierende, die nachweislich ein Urlaubs- oder Auslandssemester antreten
e. Studierende, welche der Studierendenschaft nicht angehören

Das heißt, Studierenden in unseren Studiengängen Master Raumstrategien, Master Kunsttherapie und unseren NaFöG-Stipendiat_innen können wir aufgrund der Bestimmungen im Vertrag das Deutschlandsemesterticket leider nicht anbieten.

Erstellt von: Referat Studienangelegenheiten- 29.01.2024, aktualisiert 27.06.2024, js