Wie kann ich mich von der Pflicht zur Abnahme befreien lassen?
Eine Befreiung ist auf Antrag möglich wenn ein Grund zur Befreiung vorliegt (siehe Hinweise auf dem Antragsformular). Der Antrag muss bis 20. Februar 2026 aber spätestens bis 31. März 2026 im Referat für Studienangelegenheiten eingereicht werden.