Wie kann ich mich von der Pflicht zur Abnahme befreien lassen?

Eine Befreiung ist auf Antrag möglich wenn ein Grund zur Befreiung vorliegt (siehe Hinweise auf dem angehängten Antragsformular). Der Antrag muss bis 20. Juli 2026 aber spätestens bis 20. September 2026 im Referat für Studienangelegenheiten eingereicht werden.

Studierende in besonderen sozialen Situationen oder mit einem geringen Einkommen können einen Zuschuss zum Deutschlandsemesterticket beantragen.

Erstellt von: Referat Studienangelegenheiten- 29.01.2024, zuletzt geändert 29.06.2026, js
anhängende Datei(en)
Antrag_Befreiung_Semesterticket_2024.pdf
404kb