An deutschen Hochschulen
unterliegen Studierende der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.
Dementsprechend muss jede_r Studierende spätestens zur Immatrikulation
an der weißensee kunsthochschule berlin eine Krankenversicherung oder
Befreiung von der Versicherungspflicht nachweisen. Sie besteht in der
Regel bis das 30. Lebensjahr vollendet wird.
Seit
1.1.2022 besteht nach 199a Abs. 7 SGB V die gegenseitige elektronische
Meldepflicht der Krankenversicherung zwischen Hochschulen und
gesetzlichen Krankenkassen.
Internationale oder privat versicherte Bewerber_innen sind Sie
beispielsweise privat oder im Ausland (z.B. EHIC, Deutsch-Türkisches
Sozialversicherungsabkommen) versichert, dann besteht für Sie keine
Versicherungspflicht in Deutschland. Sie benötigen dennoch eine
Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht in
Deutschland. Wenden Sie sich hierzu bitte – im Falle einer Versicherung
in der Schweiz oder der Türkei mit dem im Ausland bescheinigten Formular
und Ihrem Zulassungsbescheid– an eine gesetzliche deutschen
Krankenkasse Ihrer Wahl und veranlassen Sie die Meldung an unsere
Hochschule (Absendernummer H0002182).