Hinweise zur feiwilligen Versicherung:

Studierende, die aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind (z. B. wegen Überschreitung der Höchstsemesterzahl/des Höchstalters), haben die Möglichkeit, sich freiwillig zu versichern. Danach besteht die Möglichkeit der freiwilligen Weiterversicherung, nur haben Sie dann keinen Anspruch mehr auf den Studierendentarif. Voraussetzung ist, dass sie in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden mindestens 12 Monate ununterbrochen versichert waren. Nähere Auskünfte über die Freiwillige Versicherung erteilen die Krankenkassen.