genutzt werden. Eine Nutzung für private Zwecke ist nicht zulässig. In erster Linie soll das Fahrzeug zum Material- und Techniktransport dienen für Ausstellungen, Workshops o.ä.
Mitnahme von Personen
Es dürfen nur Angehörige der Hochschule im KHB-Kfz befördert
werden. Sollen ausnahmsweise Gäste der Hochschule mitgenommen werden,
ist vorher die Erlaubnis der/des Kanzlers/Kanzlerin einzuholen.
Erstellt von: Assistenz Kanzler, 10.03.2022