Was ist erlaubt?
Studierende können das Auto nur für Hochschulausstellungen nutzen:
Transport von Ausstellungsstücken
Aufbau einer Ausstellung
Abbau einer Ausstellung
Transport von der Hochschule zum Ausstellungsort, keine Zwischenhalte
Nur für diese Zwecke wird die Nutzung genehmigt.
Private Fahrten sind nicht erlaubt. (z. B. Umzüge, Baumarkteinkäufe)
Mitnahme von Personen
Es dürfen nur Angehörige der Hochschule im KHB-Kfz befördert werden. Sollen ausnahmsweise Gäste der Hochschule mitgenommen werden, ist vorher die Erlaubnis der/des Kanzlers/Kanzlerin einzuholen.
Erstellt von: Assistenz Kanzler, 10.03.2022