Wer kann Prüfungsgelder beantragen?

Lehrbeauftragte, die einen gültigen (auch unentgeltlichen) Lehrauftrag haben, können bei Mitwirkung in Prüfungskommissionen einschließlich Zugangsprüfungen einen Antrag auf Abrechnung der Prüfungsgelder für Lehrbeauftragte stellen. Dies gilt auch für die Vorbereitung, Beaufsichtigung und Korrektur von Prüfungsarbeiten.

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den geltenden Richtlinien, zur Zeit 31,22 Euro/Stunde, ab 1. Oktober 2025 erhöht sich der Betrag auf 32,31 Euro/Stunde.


Das Abrechnungsformular ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben. Alternativ können Sie es auch digital als beschreibbares PDF mit Datum und eingetipptem Nachnamen (statt Unterschrift) ausfüllen. Sachlich richtig von Fachgebietssprecher_in unterzeichnen lassen und dann bei der zuständigen Fachgebietsverwaltung einreichen.


Verfasst von Fachgebietsverwaltung 1, 14.04.2022, aktualisiert 15.07.2025.