Wer kann Sitzungsgeld beantragen?

1. Studierende und nebenberufliche Lehrkräfte, die in folgende Gremien bzw Kommissionen gewählt wurden:

- Akademischer Senat

- Erweiterter Akademischer Senat

- Kommission für Studium und Lehre

- Zentralen Wahlvorstand

- Zulassungs- und Berufungskommission

- Zentraler Prüfungsausschuss (ZPA)


2. Studierende und nebenberufliche Lehrkräfte, die auf Grund von Rechtsvorschriften mit Rederecht oder Antragsrecht an den Sitzungen dieser Gremien teilnehmen:

- 1 Asta-Mitglied im Akademischen Senat


Die Höhe des Sitzungsgeldes ist durch die Hochschulsitzungsverordnung (HSigVO § 3 Abs. 1) geregelt, die bis auf weiteres durch Präsidiumserlass fortgilt.


Verfasst von Fachgebietsverwaltung 2, 07.05.2026, geändert Kanzler 17.2.2026