1. Studierende und nebenberufliche Lehrkräfte, die in folgende Gremien bzw Kommissionen gewählt wurden:
- Akademischer Senat
- Erweiterter Akademischer Senat
-
Kommission für Studium und Lehre
- Zentralen Wahlvorstand
- Zulassungs- und Berufungskommission
2. Studierende und nebenberufliche Lehrkräfte, die auf Grund von Rechtsvorschriften mit Rederecht oder Antragsrecht an den Sitzungen dieser Gremien teilnehmen:
- 1 Asta-Mitglied im Akademischen Senat
Die Höhe des Sitzungsgeldes ist durch die Hochschulsitzungsverordnung (HSigVO § 3 Abs. 1) geregelt. die bis auf weiteres durch Präsidiumserlass fortgilt
Verfasst von Fachgebietsverwaltung 1, 14.04.2022, geändert Kanzler 17.2.2026