Wer kann Sitzungsgeld beantragen?

Studierende, die in folgende Gremien gewählt wurden:


- Akademischer Senat
- Erweiterter Akademischer Senat
- Kommission für Studium und Lehre

- Zentralen Wahlvorstand

- Zulassungs- und Berufungskommission


Die Höhe des Sitzungsgeldes ist durch die Hochschulsitzungsverordnung (HSigVO § 3 Abs. 1) geregelt.



Verfasst von Fachgebietsverwaltung 1, 14.04.2022