1. Studierende und nebenberufliche Lehrkräfte, die in folgende Gremien bzw Kommissionen gewählt wurden:
- Akademischer Senat
- Erweiterter Akademischer Senat
- Kommission für Studium und Lehre
- Zentralen Wahlvorstand
- Zulassungs- und Berufungskommission
- Zentraler Prüfungsausschuss (ZPA)
2. Studierende und nebenberufliche Lehrkräfte, die auf Grund von Rechtsvorschriften mit Rederecht oder Antragsrecht an den Sitzungen dieser Gremien teilnehmen:
- 1 Asta-Mitglied im Akademischen Senat
Die Höhe des Sitzungsgeldes ist durch die Hochschulsitzungsverordnung (HSigVO § 3 Abs. 1) geregelt, die bis auf weiteres durch Präsidiumserlass fortgilt.
Verfasst von Fachgebietsverwaltung 2, 07.05.2026, geändert Kanzler 17.2.2026