Studierende, die in folgende Gremien gewählt wurden:
-
Akademischer Senat
- Erweiterter Akademischer Senat
-
Kommission für Studium und Lehre
- Zentralen Wahlvorstand
- Zulassungs- und Berufungskommission
Die Höhe des Sitzungsgeldes ist durch die Hochschulsitzungsverordnung (HSigVO § 3 Abs. 1) geregelt.