Wie viele Stunden dürfen Tutor_innen / studentische Hilfskräfte arbeiten?

Maximal 80 Stunden pro Monat. Hier müssen auch eventuelle weitere Beschäftigungen außerhalb der weißensee kunsthochschule berlin der/des Studierenden mit eingerechnet werden.

An der Kunsthochschule sind Tutorien mit 20 Stunden pro Monat üblich. Es können keine Verträge mit weniger als 10 Stunden pro Monat oder einer Laufzeit, die kürzer als 6 Monate ist abgeschlossen werden.

WICHTIG: Bei der Vergabe der Stundenanzahl pro Monat ist zu beachten, dass die/der Studierende zur Zeit bis zu einer Anzahl von 40 Stunden pro Monat als geringfügig beschäftigt gilt (Minijob) und eine Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen beantragen kann. Ab 41 Stunden pro Monat wäre die/der Studierende in der sogenannten Gleitzone und vom Gehalt müssten Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Automatisch werden hier reduzierte Sozialversicherungsabgaben fällig, es sei denn die/der Studierende wünscht die Abführung der vollen gesetzlichen Sozialversicherungsabgaben.


Verfasst von Fachgebietsverwaltung 2  14.04.2022