- Das Rückerstattungsformular ausfüllen.
- Sachlich richtig von Fachgebietssprecher_in, Projekt- oder Bereichsleitung unterzeichnen lassen.
- Die Rückerstattung zeitnah einreichen. Sie können nur in dem Kalenderjahr gezahlt werden, in dem auch die Ausgabe war.
- Folgende Belege sind im Original (!) beizufügen, je nachdem, was Sie haben:
- Kassenbons, aufgeklebt auf A4 Papier (bitte nicht tackern); Belege, die größer als A4 sind bitte zerschneiden und daneben aufkleben
- Rechnungen - diese können auch auf eine private Adresse ausgestellt werden und müssen den Vorgaben für Rechnungen entsprechen.
- Bei Kauf per Vorab- oder nachträglicher Überweisung muss die Rechnung mit einem Bankkontoauszug, der die Zahlung nachweist (kein paypal-Auszug) belegt werden. Das gilt für alle Beträge ab 0€.
- Bei Rechnungen, die mit ausländischer Währung ausgewiesen sind, dient der Kontoauszug ebenfalls als Nachweis für die entstandenen Kosten in €.
5. Dann alle Unterlagen gesammelt an die zuständige Fachgebietsverwaltung / Drittmittelverwaltung geben.
6. Wenn alle Ausgaben anerkannt werden, erfolgt die Rückerstattung in der Regel innerhalb von 4-6 Wochen. Werden Ausgaben nicht anerkannt, erhalten Sie die Originalbelege zurück.
Erstellt von: Verwaltungsleitung, 16.03.2022