Jemand soll einen Lehrauftrag erhalten. Was muss ich tun?

Die Lehraufträge werden gebündelt vor Beginn des Semesters durch die FG-Sprechner_innen / Projektleiter_innen Drittmittel an die jeweiligen Fachgebietsverwaltung/ Drittmittelverwaltung übermittelt.

Dazu benötigen wir die Namen der Lehrbeauftragten und zur Kontaktaufnahme deren Emailadresse, die Anzahl der SWS und den Titel des Lehrauftrages. 

1 SWS – 8,5 SWS können grundsätzlich pro Semester an eine_n Lehrbeaufragte_n vergeben werden. Zu Anzahl & Umfang siehe hier.


verfasst von Fachgebietsverwaltung 2, 08.04.2022