Wie erfahre ich ob mein Reiseantrag genehmigt ist?

Alle Anträge müssen vor Reiseantritt genehmigt werden. Bitte schicken Sie den Reiseantrag immer zuerst an die zuständige Fachgebietsverwaltung. Sie kümmert sich darum, dass die Genehmigung eingeholt wird.

Reisen werden von folgenden Personen genehmigt:

  • Reisen aus Fachgebietsbudget innerhalb Deutschlands: Genehmigung durch Fachgebietssprecher_in
  • Reisen aus Drittmittelbudgets innerhalb Deutschlands: Genehmigung durch die zuständige Projektleitung
  • Reisen aus dem Hochschulhaushalt und/oder ins Ausland:
    - für Lehrende, Drittmittelbeschäftigte und/oder Studienreisen: Rektor_in
    - für Verwaltungsbeschäftigte: Kanzler_in
    - für Werkstattbeschäftigte: Prorektor_in Werkstätten

Sobald die Genehmigung vorliegt, übersendet die zuständige Fachgebietsverwaltung / Drittmittelverwaltung den genehmigten Antrag an den_die Antragsteller_in.


Erstellt von: Verwaltungsleitung, 15.11.2023