Was ist bei einer Auslandsreise zu beachten?

  1. Rechtzeitig (6 Wochen vorher) beantragen. Dafür den Reiseantrag ausfüllen und an die zuständige Fachgebietsverwaltung per Mail schicken.
  2. Bitte geben Sie in der Email auch die Adresse Ihres Dienstortes an. Beispiel: Sie nehmen an einer Konferenz an einer ausländischen Hochschule teil. Dann ist der Dienstort die Adresse der Uni, nicht die Hoteladresse dort.
  3. Bei einer  Auslandsreise in einen EU-Staat oder nach Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz, Vereinigtes Königreich, inkl. Nordirland benötigen Sie die sog. A1-Bescheinigung. Die Verwaltung kümmert sich nach Genehmigung Ihrer Reise darum, dass die A1-Bescheinigung für Sie beantragt und ausgestellt wird (das machen nicht wir selbst). Damit weisen Sie als Beschäftigte im Ausland nach, dass sie bei der Dienstreise ins Europäische Ausland über das Heimatland sozialversichert sind.
  4. Bitte nehmen Sie die A1-Bescheinigung mit auf Ihre Reise, damit Sie sie bei Kontrollen vorlegen können. Wenn Sie Pech haben und keine A1-Bescheinigung vorlegen können, drohen hohe Bußgelder, die Sie selbst zahlen müssen.

erstellt von: Drittmittelverwaltung, 17.11.2023