Ich möchte eine Dienst- oder Studienreise durchführen, was muss ich tun?

Wann muss ich einen Reiseantrag stellen?

Für alle geplanten Reisen gilt, dass die vollständigen Antragsunterlagen mindestens 4 Wochen vor Beginn einer Reise innerhalb Deutschlands / 6 Wochen vor Beginn einer  Reise ins Ausland bei der zuständigen Fachgebietsverwaltung eingehen müssen. Das ist wichtig, da ohne Genehmigung der Reise kein Unfallversicherungsschutz gilt und kein Recht auf Kostenerstattung besteht. Sie sollten erst den Reiseantrag stellen und dann buchen, da Sie im Falle der Nicht-Genehmigung etwaige Stornierungskosten selbst tragen müssen.


Was ist bei Auslandsreisen zu beachten?

Bei Reisen innerhalb der EU muss zusätzlich ein sogenanntes A1 Formular beantragt werden. Dafür bitte einfach im Antragsformular das Kreuz setzen bei EU-Ausland. Das A1-Formular ist ein Nachweis, dass sie in Deutschland sozialversichert sind und wird von der Verwaltung für Sie bei der Sozialversicherung angefragt. Es kann bezüglich der Sozialversicherungspflicht eine Kontrolle geben und ohne A1 Formular werden Sie dann direkt während der Reise zur Kasse gebeten und müssen diese Kosten selbst tragen.


Wie kann ich eine Reise beantragen?

  1. Den richtigen Reiseantrag auswählen und ausfüllen. Jeder Reisenende_n muss einen Reiseantrag ausfüllen (Beschäftigte der Hochschule und Lehrbeauftragte)
  2. Den Antrag bitte vollständig ausgefüllt, inklusive der geschätzten Kosten, an die zuständige Fachgebietsverwaltung per E-Mail schicken. Wenn möglich, bitte ein Ablaufprogramm, Einladung oder ähnliches mitsenden.


Weitere Hinweise zur Buchung von Reisen finden Sie hier. Es empfiehlt sich, die Reise Richtlinien zu lesen.


Erstellt von: Drittmittelverwaltung, 01.04.2022, geändert am 17.11.2023