Wer darf innerhalb von Berlin das Hochschulauto fahren?

Bei Fahrten innerhalb Berlins dürfen nur die Hausmeister fahren oder festangestellte Mitarbeiter_innen. Studierende und alle nicht festangestellten Mitarebieter_innen z.B. Lehrbeauftragte dürfen das Auto nicht fahren. Grund ist: es besteht kein Versicherungsschutz.
Nicht festangestellte Mitarbeiter_innen dürfen auch nicht "Mitfahren", da sie dann nicht versichert sind.

Erstellt von Assistenz Kanzler, 20.4.2022