Ist das Arbeitszeit, wenn ich während der Arbeit zum-zur Arzt-Ärztin gehe?

Arzttermine gelten grundsätzlich als Privatsache. Aus diesem Grund sollten Beschäftigte nicht während der Arbeitszeit zur Ärztin oder zum Arzt gehen.  Nur wenn eine ärtzliche Behandlung ausnanhmsweise während der Arbeitszeit erfolgen muss und dies nachgewiesen werden kann, erfolgt dafür Anrechnung auf die Arbeitszeit.

Erstell von: AssK 04.07.2022