Wer muss seine Arbeitszeit erfassen?

Ihre tägliche Arbeitszeit erfassen alle Beschäftigte in den Werkstätten und der Verwaltung (auch die studentischen Hilfskräfte in Verwaltung und Bibliothek) . Künstlerische Mitarbeiter_innen, Künstlerische Lehrkräfte, wissenschaftliche Mitarbeiter_innen und Professor_innen nehmen nicht an der Arbeitszeiterfassung teil.

Erstellt von: Assistenz Kanzler, 10.03.2022