In Deutschland wird die Arbeitszeiterfassung im Arbeitszeitgesetz geregelt. In § 16 Absatz 2 des ArbZG heißt es dazu: "Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit des § 3 Satz 1 hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen […]"
Erstellt von: Assistenz Kanzler, 10.03.2022