Bitte beachten Sie die Informationen der Hochschulleitung (https://www.kh-berlin.de/corona.html)
und die Anweisungen im Internet des Gesundheitsamtes Ihres
Wohnortbezirks bzw. ihres örtlichen Gesundheitsamtes bzgl.
Quarantäne. Beschäftige informieren bitte Ihre_n Vorgesetzten;
Studierenden informieren Ihre_n Fachgebietssprecher_in.
Bitte informieren Sie auch mögliche enge Kontaktpersonen und
weisen Sie diese auf eventuelle Quarantäneverpflichtungen des
jeweiligen Berliner Wohnortbezirkes hin bzw des örtlichen
Gesundheitsamtes. Die jeweilige Berliner Landesregelungen und FAQ
finden Sie hier::
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/
Zur Information für Beschäftigte: Quarantäne bedeutet keine automatische Freistellung von der Arbeit. Bei einer bestätigten Coronavirus-Infektion mit Symptomen wird Ihr_e Ärztin_Arzt Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit (AU) ausstellen. Diese reichen Sie bei Assistenz Kanzler ein. Wenn Sie in häuslicher Quarantäne keinerlei Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 zeigen und nicht krankgeschrieben sind, müssen Sie arbeiten, wenn Ihnen mobiles Arbeiten möglich ist. Wenn Ihnen das in Absprache mit der Person mit Vorgesetzteneigenschaft nicht möglich ist, muss die Hochschule darüber informiert sein.
Bitte informieren Sie daher Assistenz Kanzler per Mail (assistenz.kanzler@kh-berlin.de), ob Sie
1) krankgeschrieben sind,
2) mobil arbeiten oder Sie
3) keine Möglichkeit haben mobil zu arbeiten.