Ich habe Corona. Was muss ich tun?

Bitte melden Sie sich im Falle einer Infektion sofort bei ihrem Gesundheitsamt und bei ref@kh-berlin.de oder kanzler@kh-berlin.de.

Bitte beachten Sie die Informationen der Hochschulleitung (https://www.kh-berlin.de/corona.html) und die Anweisungen im Internet des Gesundheitsamtes Ihres Wohnortbezirks bzw. ihres örtlichen Gesundheitsamtes bzgl. Quarantäne. Beschäftige informieren bitte Ihre_n Vorgesetzten; Studierenden informieren Ihre_n Fachgebietssprecher_in.

Bitte informieren Sie auch mögliche enge Kontaktpersonen und weisen Sie diese auf eventuelle  Quarantäneverpflichtungen des jeweiligen Berliner Wohnortbezirkes hin  bzw des örtlichen Gesundheitsamtes.  Die jeweilige Berliner Landesregelungen und FAQ finden Sie hier::

https://www.berlin.de/corona/massnahmen/


Zur Information für Beschäftigte: Quarantäne bedeutet keine automatische Freistellung von der Arbeit. Bei einer bestätigten Coronavirus-Infektion mit Symptomen wird Ihr_e Ärztin_Arzt Ihnen eine Arbeitsunfähigkeit (AU) ausstellen. Diese reichen Sie bei Assistenz Kanzler ein. Wenn Sie in häuslicher Quarantäne keinerlei Symptome einer Infektion mit SARS-CoV-2 zeigen und nicht krankgeschrieben sind, müssen Sie arbeiten, wenn Ihnen mobiles Arbeiten möglich ist. Wenn Ihnen das in Absprache mit der Person mit Vorgesetzteneigenschaft nicht möglich ist, muss die Hochschule darüber informiert sein.

Bitte informieren Sie daher Assistenz Kanzler per Mail (assistenz.kanzler@kh-berlin.de), ob Sie

1) krankgeschrieben sind,

2) mobil arbeiten oder Sie

3) keine Möglichkeit haben mobil zu arbeiten.


Erstellt von Assistenz Kanzler, 12.08.2022