Was muss ich beachten, wenn ich länger als 6 Wochen krank bin?

Sind Beschäftigte länger krank, erhalten sie bis zur Dauer von sechs Wochen das Entgelt nach § 21 TV-L. Bei erneuter Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit nach Ablauf der 6 Wochen, erhalten die Beschäftigten Krankengeld.

WICHTIG:  Reichen Sie bitte Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein!

Erstellt von Assistenz Kanzler, 20.5.2022