Melden Sie jeden
Unfall
in Zusammenhang mit Ihrer Arbeit umgehend der zuständigen
Berufsgenossenschaft (BG) oder der gesetzlichen Unfallversicherung. Nur
so sind eventuelle Folgeschäden versichert. Die Mitteilung an die
Berufsgenossenschaft oder die Unfallkasse erfolgt durch den
Arbeitgeber, bitte informieren Sie hierzu Assistenz Kanzler (assistenz.kanzler@kh-berlin.de). Füllen Sie die
Unfallanzeige aus und senden diese an assistenz.kanzler@kh-berlin.de.
Sobald Sie aufgrund eines
Arbeitsunfalls über den Unfalltag hinaus arbeitsunfähig sind oder die
Verletzung voraussichtlich einer Behandlung von mindestens einer Woche
bedarf, müssen Sie sich beim Durchgangsarzt vorstellen.
Zuständige Berufsgenossenschaft: Unfallkasse Berlin, Culemeyerstraße 2, 12277 Berlin
Erstellt von: Assistenz Kanzler, 10.03.2022