Wie melde ich mich krank?

Wenn Sie vom_von Ihrem_Ihrer Arzt_Ärztin mit Attest (eAU) krankgeschrieben werden:


1. Bis 9:00 Uhr telefonisch Ihre Person mit Personalverantwortung über Krankheit informieren. 

(Ausnahme: Mitarbeiter_innen aus den Werkstätten melden sich unter der E-Mail-Adresse au(at)kh-berlin.de krank und nehmen den / die Prorektor_in ins CC.)


2. An au(at)kh-berlin.de eine E-Mail schreiben mit Angabe des Zeitraums Ihrer Krankschreibung: z.B. 03.01.2023 – 10.01.2023


3. Senden Sie auch zwingend eine Gesundmeldung an au(at)kh-berlin.de und Ihre Person mit Personalverantwortung am ersten Tag Ihres Dienstantrittes.


Wenn Sie ohne Attest bis zu drei Tage krank sind:


1. Bis 9:00 Uhr telefonisch Person mit Personalverantwortung über Krankheit informieren. 

(Ausnahme: Mitarbeiter_innen aus den Werkstätten melden sich unter der E-Mail-Adresse au(at)kh-berlin.de krank und nehmen den / die Prorektor_in ins CC.)


2.  An au(at)kh-berlin.de eine E-Mail schreiben, dass Sie ohne Attest krank sind.


3. Senden Sie auch zwingend eine Gesundmeldung an au(at)kh-berlin.de und an Ihre Person mit Personalverantwortung am ersten Tag Ihres Dienstantrittes.


Ab dem 4. Kalendertag benötigen Sie weiterhin eine ärztliche Krankschreibung (Bsp.: Beginn der Erkrankung am Freitag: Ab Montag ärztliche Krankschreibung erforderlich).

 

WICHTIG für Mitarbeiter_innen in Verwaltung und Werkstätten: Wenn Sie im Urlaub krank werden, müssen Sie Ihren Urlaub

bei Assistenz Kanzler selbstständig stornieren, um den Urlaub wieder gut geschrieben zu bekommen.

Es erfolgt keine automatische Gutschrift.


 Ausnahmen:

    • Beamt_innen geben die AU analog bei Assistenz Kanzler ab.
    • Bei Kindkrank schicken Sie einen Scan der AU an au@kh-berlin.de.
    • Bei Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation schicken Sie einen Scan der Bescheinigung an au@kh-berlin.de.

      Erstellt von: Assistenz Kanzler, 17.03.2023