Wenn Sie vom_von Ihrem_Ihrer Arzt_Ärztin mit Attest (eAU)
krankgeschrieben werden:
- Bis 9:00 Uhr telefonisch Ihre Person mit
Personalverantwortung über Krankheit informieren. Ausnahme:
Mitarbeiter_innen aus den Werkstätten melden sich unter der
E-Mail-Adresse au(at)kh-berlin.de krank und nehmen den /
die Prorektor_in ins CC.
- WICHTIG: An au(at)kh-berlin.de eine E-Mail schreiben mit Angabe des Zeitraums Ihrer Krankschreibung: z.B. 03.01.2023 – 10.01.2023
- Senden Sie auch zwingend eine Gesundmeldung an au(at)kh-berlin.de und Ihre Person mit Personalverantwortung am ersten Tag Ihres Dienstantrittes.
Wenn Sie ohne Attest bis zu drei Tage krank sind:
- Bis 9:00 Uhr telefonisch Person mit Personalverantwortung über Krankheit informieren. Ausnahme: Mitarbeiter_innen aus den Werkstätten melden sich unter der E-Mail-Adresse au(at)kh-berlin.de krank und nehmen den / die Prorektor_in ins CC.
- WICHTIG: An au(at)kh-berlin.de eine E-Mail schreiben, dass Sie ohne Attest krank sind.
- Senden Sie auch zwingend eine Gesundmeldung an au(at)kh-berlin.de und an Ihre Person mit Personalverantwortung am ersten Tag Ihres Dienstantrittes.
- Ab dem 4. Kalendertag benötigen Sie weiterhin eine ärztliche Krankschreibung (Bsp.: Beginn der Erkrankung am Freitag: Ab Montag ärztliche Krankschreibung erforderlich).
WICHTIG für Mitarbeiter_innen in Verwaltung und Werkstätten:
Wenn Sie im Urlaub krank werden, müssen Sie Ihren Urlaub
bei Assistenz Kanzler selbstständig stornieren, um den Urlaub
wieder gut geschrieben zu bekommen.
Es erfolgt keine automatische Gutschrift.
Ausnahmen:
- Beamt_innen geben die AU analog bei Assistenz Kanzler ab.
- Bei Kindkrank schicken Sie einen Scan der AU an au@kh-berlin.de.
- Bei Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation schicken Sie einen Scan der Bescheinigung an au@kh-berlin.de.
Erstellt von: Assistenz Kanzler, 17.03.2023