Das Landesamt für Einwanderung Berlin (LEA) hat mitgeteilt, dass britische Staatangehörige  zum 01.01.2021 in den § 41 Abs. 1 AufenthV aufgenommen werden 
sollen. 
Dies bedeutet, dass wenn Sie die bititische Staatsangehörigkeit besitzen, auch für langfristige 
Aufenthaltszwecke
wie Studium, Arbeitsaufnahme oder Familiennachzug ohne vorheriges 
Visumsverfahren in die Bundesrepublik einreisen können. Den benötigten Aufenthaltstitel können Sie nach Ihrer Einreise beim LEA beantragen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Unsicherheiten und Problemen an: 
Leoni
 Adams: Tel: +49-30-47705-232 
eMail: international@kh-berlin.de
