Das Landesamt für Einwanderung Berlin (LEA) hat mitgeteilt, dass britische Staatangehörige zum 01.01.2021 in den § 41 Abs. 1 AufenthV aufgenommen werden
sollen.
Dies bedeutet, dass wenn Sie die bititische Staatsangehörigkeit besitzen, auch für langfristige
Aufenthaltszwecke
wie Studium, Arbeitsaufnahme oder Familiennachzug ohne vorheriges
Visumsverfahren in die Bundesrepublik einreisen können. Den benötigten Aufenthaltstitel können Sie nach Ihrer Einreise beim LEA beantragen.
Bitte wenden Sie sich bei Fragen, Unsicherheiten und Problemen an:
Leoni
Adams: Tel: +49-30-47705-232
eMail: international@kh-berlin.de