Mit der neuen Einreiseverordnung, die seit 1. August in kraft ist, wurden einheitliche Regelungen zu Anmelde-, Quarantäne- und Test-/Nachweispflicht getroffen.
Bei der Einreise nach Deutschland -unabhängig woher oder mit welchem Verkehrsmittel - ist ein Nachweis über ein negatives COVID-19-Testergebnis, eine vollständige COVID-19-Impfung oder eine Genesung von einer COVID-19-Infektion erforderlich. Bei einem Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet ist immer zwingend ein negatives COVID-19-Testergebnis erforderlich.
Bei einem Voraufenthalt in einem Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise nach Deutschland grundsätzlich eine Registrierung unter www.einreiseanmeldung.de vorzunehmen.
Auch ist bei einem Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet grundsätzlich eine Quarantäne von 10 Tagen einzuhalten, die unter gewissen Voraussetzungen verkürzt werden kann. Nach einem Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt die Quarantäne 14 Tage und kann nicht verkürzt werden.
Weitergehende Informationen dazu finden Sie hier und auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums.
Bitte informieren Sie sich grundsätzlich rechtzeitig vor Reiseantritt über die Regelungen, die zur Ausreise aus dem Land gelten, von dem Sie nach Deutschland reisen wollen, da die Entwicklung der Covid-19 Pandemie weiterhin sehr dynamisch ist.
Weiterführende Links:
Für alle Fragen und Unsicherheiten, zögern Sie bitte nie, uns zu kontaktieren:
Leoni Adams: email: international@kh-berlin.de, Tel: +49-30-47705-232
oder
Jamie Spalt, Jana Asmus: email: ref-stud@kh-berlin.de, Tel: +49-30-47705-212