Das vorläufige Wahlergebnis wird unverzüglich nach der Wahl durch den Zentralen Wahlvorstand bekannt gemacht. Nach Ende der Einspruchsfrist von drei Werktagen wird das endgültige Wahlergebnis veröffentlicht.
Die neu gewählten Mitglieder des Akademischen Senats und Erweiterten Akademischen Senats werden von der Rektorin zur konstituierenden Sitzung zu Beginn des Sommersemesters eingeladen.