Wenn du exmatrikuliert wirst, verlierst du alle Rechte und Ansprüche an
der Hochschule ab dem Zeitpunkt der offiziellen Exmatrikulation. Dazu
gehören unter anderem:
- Kein Zugang mehr zu Lehrveranstaltungen oder anderen Studienangeboten der Hochschule.
- Verlust deines Studierendenstatus – das bedeutet auch, dass du kein Anspruch mehr auf Leistungen des StudierendenWerks Berlin. Dazu gehören beispielsweise der Studierendentarif in der Mensa oder der Anspruch auf einen Wohnraum im Studierendenwohnheim.
- Kein Zugriff mehr auf Hochschulinfrastrukturen wie die Bibliothek, das Computerstudio, die Technikausleihe oder Studienräume/Ateliers.
- Kein Anspruch mehr auf die Pflichtversicherung im Studierendenstatus bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Kein weiterer Anspruch auf BaföG – bitte informiere das zuständige BaföG-Amt umgehend über deine Exmatrikulation.
- Wenn du als studentische Hilfskraft oder Tutor*in beschäftigt bist: Bitte informiere deine zuständige Fachgebietsverwaltung frühzeitig.
- Vergünstigungen in Museen, Galerien, Theater oder andere Kulturangebote im Rahmen des Studierendenrabatts entfallen.
- Kein Anspruch mehr auf das Deutschlandsemesterticket.
Wir möchten dich gerne unterstützen – wenn du unsicher bist oder Fragen
hast, melde dich jederzeit bei uns. Gemeinsam finden wir die beste
Lösung für deine Situation.
erstellt 06.03.2026 Referat Studienangelegenheiten.js