Was ändert sich, wenn ich exmatrikuliert werde?

Wenn du exmatrikuliert wirst, verlierst du alle Rechte und Ansprüche an der Hochschule ab dem Zeitpunkt der offiziellen Exmatrikulation. Dazu gehören unter anderem:

  • Kein Zugang mehr zu Lehrveranstaltungen oder anderen Studienangeboten der Hochschule.
  • Verlust deines Studierendenstatus – das bedeutet auch, dass du kein Anspruch mehr auf Leistungen des StudierendenWerks Berlin. Dazu gehören beispielsweise der Studierendentarif in der Mensa oder der Anspruch auf einen Wohnraum im Studierendenwohnheim.
  • Kein Zugriff mehr auf Hochschulinfrastrukturen wie die Bibliothek, das Computerstudio, die Technikausleihe oder Studienräume/Ateliers.
  • Kein Anspruch mehr auf die Pflichtversicherung im Studierendenstatus bei der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Kein weiterer Anspruch auf BaföG – bitte informiere das zuständige BaföG-Amt umgehend über deine Exmatrikulation.
  • Wenn du als studentische Hilfskraft oder Tutor*in beschäftigt bist: Bitte informiere deine zuständige Fachgebietsverwaltung frühzeitig.
  • Vergünstigungen in Museen, Galerien, Theater oder andere Kulturangebote im Rahmen des Studierendenrabatts entfallen.
  • Kein Anspruch mehr auf das Deutschlandsemesterticket.

Wir möchten dich gerne unterstützen – wenn du unsicher bist oder Fragen hast, melde dich jederzeit bei uns. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für deine Situation. 

erstellt 06.03.2026 Referat Studienangelegenheiten.js