An wen kann ich mich wenden, wenn ich an der Beantragung eines Nachteilsausgleichs oder an Informationen zum Thema Nachteilsausgleich interessiert bin?

Studierende und Bewerber_innen mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung sowie Menschen mit besonderen Bedürfnissen können sich bei Susan Lipp vertraulich beraten lassen und Informationen zum Nachteilsausgleich erhalten.

Susan Lipp
Allgemeine Studienberatung und
Beauftragte für Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten
Raum A1.03

Tel.: 47705-342 oder -324
E-Mail: studienberatung(at)kh-berlin.de

Telefonische Sprechstunden: Di–Do 10–15 Uhr, Di bis 17 Uhr
Persönliche Sprechzeiten: Di 14–17 Uhr und Do 10–12 Uhr sowie nach Vereinbarung. 

  • Studierende, denen es aufgrund einer Behinderung, chronischen Erkrankung oder besonderer Bedürfnisse zum Beispiel nicht möglich ist, an allen Kursen teilzunehmen oder Prüfungen im vorgegebenen Zeitraum oder Rahmen zu absolvieren, können sich an die Studienberatung wenden. Dasselbe gilt für Eltern, Schwangere, Pflegende sowie Careleaver. Bitte senden Sie eine E-Mail an die Studienberatung, um sich beraten zu lassen.

  • In einem vertraulichen Gespräch werden die Möglichkeiten von Studierenden und Bewerber_innen im Hinblick auf eine angemessene Studien- bzw. Prüfungsform besprochen. Nach Rücksprache mit der betroffenen Person werden die zuständigen Fachgebiete einbezogen. In der Praxis wird bei Anfrage die gesamte Studiensituation im Hinblick auf die spezifischen Bedürfnisse beeinträchtigter Studierender überprüft und individuell angepasst.

  • Prüfungserleichterungen werden, soweit möglich, bereits für Studienbewerber_innen angeboten, die eine künstlerische Zugangsprüfung absolvieren müssen.

  • Studierende können einen Antrag auf Anpassungen des Studiums und der Prüfungen stellen. Einen sogenannten Nachteilsausgleich können Sie bei Susan Lipp stellen.

  • Dies gilt auch für Hochschulwechsler_innen und Gast- bzw. Austauschstudierende.
Ein Nachteilsausgleich ist eine formelle Regelung, die dazu da ist, krankheits- oder behinderungsbedingte Beeinträchtigungen auszugleichen. So soll sichergestellt werden, dass alle die gleichen Chancen im Studium haben.    


Erstellt von Susan Lipp
Beauftragte für die Belange von Studierenden mit Behinderung und chronischer Erkrankung
Mai 2025