Unter bestimmten Bedingungen ist aber eine Befreiung von der Pflicht zur Abnahme des DST möglich.
Kein Deutschlandsemesterticket erhalten nach derzeitigem Stand:
- Gasthörer*innen sowie Zweithörer*innen
- Studierende in berufsbegleitenden Studiengängen
- Studierende, die ein Studium mit einem Leistungsumfang von weniger als 15 Credit Points
im Semester absolvieren
- Studierende, die für Ergänzungs-, Zusatz-, Aufbaustudiengänge immatrikuliert sind oder an weiterbildenden Studiengängen teilnehmen sowie Promotionsstudierende.
Das heißt, Studierenden in unseren Studiengängen Raumstrategien und
Kunsttherapie, im Meisterschüler_instudium und unseren
NaFöG-Stipendiat_innen können wir aufgrund des neuen Semesterticket-Vertrags das Deutschlandsemesterticket leider
nicht anbieten.
Erstellt von: Referat Studienangelegenheiten- js, 29.01.2024