Nachteilsausgleiche können notwendig sein hinsichtlich
- der Organisation und Durchführung eines Studiums
- Studien- und Prüfungsleistungen.
WAS SIND NACHTEILSAUSGLEICHE BEI PRÜFUNGEN UND LEISTUNGSNACHWEISEN?
Studierende mit Beeinträchtigung benötigen häufig zeitlich und/oder formal modifizierte Bedingungen, um Leistungsnachweise zu erbringen. Das umfasst u.a. Klausuren, Hausarbeiten, Berichte, mündliche Prüfungen, Abschlussarbeiten. Ausschlaggebend für die Wahl der Maßnahme(n) ist im Einzelfall die konkrete individuelle Benachteiligung. Nicht immer ist die Schreibzeitverlängerung (allein) der sinnvolle Ausgleich. Gegebenenfalls werden mehrere Maßnahmen gebündelt.
Das Deutsche Studierendenwerk gibt einen guten Überblick über
Maßnahmen zum Nachteilsausgleich in Bezug auf Leistungsnachweise, wie z.B.
- Schreibzeitverlängerung und Verlängerung von Vorbereitungszeiten
- Verlängerung von Prüfungszeiten um tatsächlich anfallende Pausen
- Prüfungen in separaten Räumen
- Änderung der Prüfungsform
- Erlaubnis zur Nutzung von Hilfsmitteln
- Nichtberücksichtigung von Rechtschreibfehlern in Klausuren
- Einfluss der Studierenden auf Termin, Ort, Sitzplatz oder Aufsicht
- Nichtberücksichtigung von behinderungsbedingten Prüfungsrücktritten.
Eine ausführlichere Übersicht mit möglichen, bewährten und kommentierten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich findet sich hier.
WAS SIND NACHTEILSAUSGLEICHE BEI DER ORGANISATION UND DURCHFÜHRUNG EINES STUDIUMS?
Schwierigkeiten im Studium ergeben sich dann, wenn Studien- und Prüfungsordnungen wenig Flexibilität für eine individuelle Studiengestaltung lassen. Studierende mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen haben häufig einen erhöhten Zeit- und Energieaufwand für die Organisation ihres alltäglichen Lebens, für z.B. Therapie-, Rehamaßnahmen, Arztbesuche oder für das Zurücklegen von Wegen. Notwendige Hilfsmittel oder Studienassistenzen sind oftmals nicht kurzfristig zu nutzen; hier sind längere Antrags- und Bearbeitungszeiten einzuplanen. Weitere mögliche physische, didaktische oder kommunikative Barrieren wirken benachteiligend und studienzeitverlängernd. Auch die Beantragung von Nachteilsausgleichen selbst bedeutet für Studierende einen erhöhten Zeit- und Organisationsaufwand.
Das Deutsche Studierendenwerk gibt einen guten Überblick über Maßnahmen zum Nachteilsausgleich hinsichtlich der Studienorganisation, wie z.B.
- Teilzeitstudium und Wechsel von Voll- und Teilzeitstudienphasen
- Modifikation von Anwesenheitspflichten
- Bevorzugte Zulassung zu teilnahmebegrenzten Lehrveranstaltungen
- Verlegung von Lehrveranstaltungen und Anschaffung notwendiger Ausstattungen
Eine ausführlichere Übersicht mit möglichen, bewährten und kommentierten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich findet sich hier.
WO WERDEN NACHTEILSAUSGLEICHE BEANTRAGT?
Studierende, die Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen wollen, wenden sich an Susan Lipp, Graziella Sulis oder Brigitte Dierker im Referat Studienangelegenheiten.
Für Lehrende, die Fragen zum Umgang mit Nachteilsausgleichen haben, sind die genannten Personen im Referat für Studienangelegenheiten ansprechbar.
Erstellt von: ARTplus und +dimensions, 05.06.2024