Wer genehmigt meine Reise?

Mit den neuen Genehmigungsprozessen soll die dezentrale Verantwortung gestärkt werden. Bitte alle Reiseanträge zuerst an die zuständige Fachgebietsverwaltung schicken. Diese wird dann die Genehmigung einholen.

  • Reisen aus Fachgebietsbudget innerhalb Deutschlands: Genehmigung durch Fachgebietssprecher_in
  • Reisen aus Drittmittelbudgets innerhalb Deutschlands: Genehmigung durch die zuständige Projektleitung
  • Reisen aus dem Hochschulhaushalt und/oder ins Ausland:
    - für Lehrende, Drittmittelbeschäftigte und/oder Studienreisen: Rektor_in
    - für Verwaltungsbeschäftigte: Kanzler_in
    - für Werkstattbeschäftigte: Prorektor_in Werkstätten


Erstellt von: Verwaltungsleitung, 15.11.2023