Das Studierendenwerk informiert über mögliche sozialrechtliche Ansprüche, erläutert die Voraussetzungen für einen Antrag auf Wohngeld, die Befreiung vom Rundfunkbeitrag und informiert über den Bezug von Kinder- und Elterngeld. Auch im Urlaubssemester oder Teilzeitstudium ist es oftmals möglich, Bürgergeld zu beziehen.