Fachsemesterzählung: werden Semester während der Covid-Pandemie auf die Regelstudienzeit angerechnet?

Das Sommersemester 2020, das Wintersemester 2020/21, das Sommersemester 2021 und zuletzt das Wintersemester 2021/22 werden regulär als Fachsemester gezählt.
Für Studierende, die seit Sommersemester 2020 nicht alle eingeplanten Lehrveranstaltungen belegen und Prüfungen ableisten konnten, wirkt sich dies bezüglich der Einhaltung der Regelstudienzeit jedoch nicht nachteilig aus.
Rechtssicherheit gibt  §126a  BerlHG:
für Studierende, die im SoSe 20 oder im WiSe 20/21 oder im SoSe 2021 oder im WiSe 21/22 in Regelstudienzeit studierten und nicht beurlaubt waren, gilt eine Verlängerung der Regelstudienzeit um je ein Semester.
Für die Semester ab SoSe 2022 findet §126 a BerlHG kein Anwendung mehr.
Bedenken Sie aber bei der Inanspruchnahme, dass damit immer mehr Studierende an der Hochschule seinen werden, was künftig selbst unter normalen Bedingungen Werkstattnutzungen und studentische Arbeitsräume stark beschränken werden.
Wenn Sie die Verlängerung der Regelstudienzeit  benötigen, schreiben Sie bitte an Leoni Adams: international@kh-berlin.de


Überarbeitet von: Leitung Referat Studienangelegenheiten, 27.02.2024