Wie ist die Qualifizierung von Künstlerischen Mitarbeitenden geregelt?



Bei Vertragsabschluss wird neben den üblichen Vertragsbestandteilen auch eine Betreuungsvereinbarung zwischen Künstlerischem_er Mitarbeiter_in auf einer Qualifikationsstelle und Betreuungsperson geschlossen, in der das individuelle Qualifikationsziel, ein Qualifizierungsplan und weitere Rahmenbedingungen der Qualifizierung festgelegt werden. Die Betreuungsperson trägt Personalverantwortung für die betreuten Künstlerischen Mitarbeiter_innen. Mit dieser Maßnahme wird Planbarkeit und Transparenz geschaffen. Des Weiteren ist eine Gleichstellung der Geschlechter beim Zugang zu künstlerischer Qualifizierung explizites Ziel der weißensee kunsthochschule berlin. Die Betreuung erfolgt im Sinne eines beratenden und verantwortungsbewussten Mentorings und beinhaltet auch eine ganzheitliche Beratung zur langfristigen Berufsplanung nach dem Ende der Befristung. Die weißensee kunsthochschule berlin bietet den Künstlerischen Mitarbeiter_innen die Möglichkeit, die Ergebnisse ihrer Lehre der Öffentlichkeit zu präsentieren. Des Weiteren besteht bei Bedarf die Möglichkeit, an externen Qualifizierungsmaßnahmen teilzunehmen, bspw. am Berliner Zentrum für Hochschullehre (BZHL).

Bei Künstlerischen Mitarbeitenden auf drittmittelfinanzierten Forschungsstellen kann eine Betreuungsvereinbarung geschlossen werden, muss aber nicht.

Ansprechperson: Fortbildungsbeauftragte

Quelle: Personalentwicklungs- und Personalverantwortungskonzept, S. 10f und Anlage 1 (S. 17ff)



Erstellt: Referentin Personal & Organisation, 04.07.2023