Werden die Kosten für meine Fort- und Weiterbildung übernommen?

Bei Bedarf (...) wird die Wahrnehmung einer Fort- bzw. Weiterbildungsmaßnahme gefördert (...). Die Seminarorganisation erfolgt grundsätzlich durch die Fortbildungsbeauftragte (Kostenprüfung und Freigabe, Anmeldung, Rechnung u.ä.). Sofern Kosten anfallen, werden diese je nach Gegebenheit und der im Haushalt eingestellten Mittel teilweise oder vollständig zentral oder aus Fachgebietsetats der Hochschule übernommen. Die Teilnahme erfolgt teilweise oder vollständig während der Arbeitszeit. Entsprechend der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel der Hochschule kann es ggf. eine Priorisierung der unterschiedlichen Bedarfe geben. Den Beteiligten werden die angestrebten Ergebnisse, der Prozess und die jeweilige Begründung von der jeweiligen Person mit Personalverantwortung transparent kommuniziert.  




Erstellt von: Referentin Personal & Organisation, 21.07.2023