Fort- bzw. Weiterbildung wird von der Kunsthochschule gefördert, individuell oder im Team. Die Angebote sind allerdings antrags- und genehmigungspflichtig aufgrund des begrenzten Fortbildungsbudgets.
Im ersten Schritt besprechen Beschäftigte und die jeweilige Person mit Personalverantwortung den Bedarf und mögliche Maßnahmen. Die Hochschulleitung und die Fortbildungsbeauftragte stehen bei Bedarf beratend zur
Verfügung. Im zweiten Schritt wenden Sie sich bitte an die Fortbildungsbeauftragte, die für alles Weitere zuständig ist (Kostenprüfung, Freigabeprozess, Anmeldung etc.).
Unter bestimmten Umständen kann Fortbildung nicht nur für Einzelpersonen, sondern für eine größere Anzahl
von Beschäftigten erforderlich werden (z.B. Kenntnisse einer neuen Verwaltungssoftware, Sprach- oder Digitalisierungskompetenzen). In diesen Fällen wird der Schulungsbedarf von den jeweiligen Projektverantwortlichen
bei der Konzept- und Projektplanung übergreifend für alle betroffenen Beschäftigtengruppen konkretisiert und
eingeplant. Die Fortbildungsbeauftragte steht bei Bedarf beratend zur Verfügung
Quelle: Personalentwicklungs- und Personalverantwortungskonzept, S. 7
Zur Definition von Bedarf und Maßnahme-Typen s. Kapitel 2.
Ein Überblick über alle Maßnahmen, die grundsätzlich an der Kunsthochschule zum Einsatz kommen, findet sich auf S. 6.
Das Prozedere bei Fort- und Weiterbildung ist in Absatz 4.1.2 auf S. 7 beschrieben.
Erstellt von: Referentin Personal & Organisation, 13.07.2023