Was ist eine Lehrverpflichtungserklärung (LVE) und wer muss diese abgeben?

Alle Professor_innen, Gastprofessor_innen, Honorarprofessor_innen, Küntlerisch- Wissenschaftlichen Lehrkräfte und Künstlerischen Mitarbeiter_innen sind gemäß § 13 der Lehrverpflichtungsverordnung (LVVO) verpflichtet, die Erfüllung der Lehrverpflichtung am Ende jedes Semesters "... unter thematischer Bezeichnung der einzelnen Lehrveranstaltungen die Art und den Umfang der Lehrtätigkeit und die Zahl der mitwirkenden Lehrkräfte, bei Lehrveranstaltungen mit beschränkter Teilnehmerzahl auch die Zahl der teilnehmenden Studierenden nachzuweisen."

Jeweils am Ende des Semesters ist das entsprechende Formular unaufgefordert ausgefüllt und unterschrieben an das Büro der Rektorin zu senden: rektorat(at)kh-berlin.de
anhängende Datei(en)
Lehrverflichtungserklärung 2024.pdf
404kb