Wann und wo muss ich meine Lehrverpflichtungserklärung (LVE) einreichen?

Bitte senden Sie Ihre ausgefüllte Erklärung über die Erfüllung der Lehrverpflichtung zu folgenden Fristen an buero.praesidentin(at)kh-berlin.de:
- bis zum 28. Februar des Jahres für das jeweils laufende WiSe
- bis zum 31. Juli des Jahres für das jeweils laufende SoSe