Wieviel Zeitgutschriften (überstunden) und Zeitlastschriften (Minusstunden) darf ich haben?

Zeitgutschriften dürfen höchstens 50 Stunden insgesamt betragen. Zeitlastschriften sind auf insgesamt höchstens 25 Stunden begrenzt. (Für Teilzeitbeschäftigte gelten die Werte anteilig. Im Einzelfall können bei Vorliegen eines dienstlichen Interesses und mit Zustimmung der jeweiligen Person mit Personalverantwortung abweichende Regelungen getroffen werden.)

Die Beschäftigten können grundsätzlich bis zu einem Zeitguthaben von 40 Stunden und einer Zeitlastschrift von 20 Stunden eigenverantwortlich disponieren. Bei einer Überschreitung dieser Werte ist zwischen den Beschäftigten und der jeweiligen Person mit Personalverantwortung Einvernehmen über eine weitere Über- bzw. Unterschreitung der Sollarbeitszeit herzustellen. Ist die Höchstgrenze erreicht, hat der_die Vorgesetzte gemeinsam mit dem_der Beschäftigten unverzüglich Maßnahmen zum Zeitausgleich zu vereinbaren. Überstunden können danach nicht mehr angeordnet werden.

Erstellt von Assistenz Kanzler, 10.08.2022