Ich überschreite die Rahmenzeit, was muss ich tun?

Die Rahmenzeit ist montags bis freitags von 7.00 bis 20.00 Uhr.

Arbeitszeiten außerhalb der Rahmenzeit sind bei dienstlichem Interesse möglich und bedürfen der Zustimmung der jeweiligen Person mit Personalverantwortung. Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes für Arbeitnehmer_innen bzw. der Arbeitszeitverordnung für Beamt_innen sowie die Vorschriften über den Arbeitsschutz sind zu beachten.


Erstellt von Assistenz Kanzler, 10.08.2022