Im Interesse eines reibungslosen Dienstablaufes wird die Kernzeit festgelegt:
- montags bis donnerstags von 10 bis 15 Uhr,
- freitags und an Arbeitstagen, die gesetzlichen Feiertagen oder dem 24. oder 31. Dezember vorangehen, von 10 - 13.30 Uhr.
- Sind bei Publikumsverkehr Servicezeiten festgesetzt, beginnt die Kernzeit 1/4 Stunde vor Beginn der Servicezeit und geht mindestens bis zu deren Ende. Innerhalb der Kernzeit können bereichsspezifische Funktionszeiten, welche die Begrenzung der Kernzeit ersetzen, vereinbart werden.
- Die Kern- und Rahmenarbeitszeiten gelten auch im mobilen Arbeiten.
Die Rahmenzeit ist montags bis freitags von 7.00 bis 20.00 Uhr.
Erstellt von Assistenz Kanzler, 10.8.2022